Mit dem Grundbuch kennen wir uns bestens aus!
Unter den Rechtsbereich des Sachenrechts fällt eine Vielzahl von Transaktionen, welche eine notarielle Beurkundung und einen Grundbucheintrag notwendig machen. So beispielsweise bei einem Hausverkauf, einer Schenkung, der Begründung eines Wohnrechts oder eines Nutzniessungsrechts. Auch für Parzellierungen und Dienstbarkeiten braucht es eine öffentliche Urkunde und einen Eintrag im Grundbuch.
Sie möchten Ihr Haus verkaufen? Ihre Tochter wünscht sich ein Tinyhouse in Ihrem Garten? Der Nachbar baut einen neuen Carport? Die Gemeinde will die Strasse verbreitern? Reden Sie mit uns, dann begleiten wir Sie auf diesem Weg: Wir erarbeiten den richtigen Vertrag, nehmen die Beurkundung vor und machen die Anmeldung beim Grundbuchamt.